PatientIn „Theodor“ | 30. Apr. 2023

Sehr geehrte Experten,
bei mir (mÀnnlich, 23) wurde im Alter von 17 Jahren nach einem Unfall folgender Zufallsbefund erhoben:

Die 3 mm Schichten der SchÀdelbasis zeigen zwei pathologische signalangehobene LÀsionen in der Medulla Oblongata. Einige wenige kleine T-2 gewichtete signalhyperintense Herdförmige LÀsionen im peri- und paraventrikulÀren Marklager sowie diskrete SignalverÀnderungen auch um die Vorder- und Hinterhörner der Seitenventrikel.

Eine weitere AbklÀrung erfolgte nicht und ich hatte das Thema verdrÀngt.

2021 hatte ich dann neurologische Symptome (Kribbeln in den Beinen, eine Taube Stelle am linken Knie, verkrampfte rechte Hand) und ließ mich aufgrund des Befundes von 2016 stationĂ€r in einer Klinik fĂŒr Neurologie aufnehmen. Ich hatte große Angst. Dort wurde ein MRT des SchĂ€dels wiederholt und keine VerĂ€nderungen gefunden. Der Neurologe dort meinte auch die LĂ€sionen seien bzgl. Form und Lage unspezifisch und nicht typisch fĂŒr eine MS. Liquorpunktion, SEP, VEP, MRT von HWS und BWS waren unauffĂ€llig. Seitdem bin ich aber stark verunsichert. Nun hat mein rechter Fuß die vergangenen 3 Wochen gekribbelt ich hatte wieder eine Taube stelle im linken Knie. Mir ist es unangenehm erneut zu einem Neurologen zu gehen und ich habe mich wegen der Ängste und Missempfindungen in psychotherapeutische Behandlung begeben.

Meine Frage: Handelt es sich bei dem Befund um einen unspezifischen Befund oder um ein RIS und hĂ€tte sich, falls eine MS vorliegen wĂŒrde nicht schon 2021 im MRT eine VerĂ€nderung zeigen mĂŒssen bzw. die anderen Tests AuffĂ€lligkeiten zeigen mĂŒssen? Ich hoffe Sie können mir mit Ihrer Einordnung helfen.

Mit freundlichen GrĂŒĂŸen

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Deine Frage beantwortet

Carsten Sievers
Neurologe|30. Apr. 2023

Hallo Theodor,

ihre Befunde sind erst einmal unspezifisch, weil die Untersuchungen 2021 nichts ergeben haben. Sie haben recht, eine Kontrolle nach mehreren Jahren sollte bei unbehandelter MS eine Progredienz zeigen. Schon um Sicherheit zu gewinnen rate ich zu einer erneuten neurologischen AbklÀrung, die ambulant mit neurologischer Untersuchung und MRT-Kontrolle ausreichend erfolgen kann.

MfG

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