Progredienzangst
Hallo liebes Ärzteteam,
ich habe eine Frage wegen dem Verlauf. Ich bin 58 und bislang ohne Behinderung, MS seit 1993.
Ich muss ein wenig weiter ausholen. Ich hatte eine schwere HWS-OP und das ist leider immer noch nicht in Ordnung, Probleme und Schmerzen im Arm und Kribbeln in den Beinen, manchmal auch Schwäche.
Ich war beim Neurochirurgen zur Abklärung, ob das normal ist, denn auf der Reha waren die Beschwerden nicht so in dieser Form. Nach MRT der HWS mit Kontrastmittel war das ohne Befund alles ok.
Daraufhin war ich beim Neurologen Nervenleitgeschwindkeit messen lassen und auch ein MRT mit Kontrastmittel HWS und auch Kopf wegen der Verlaufskontrolle, auch das war unauffällig. Im Bericht stand unauffällige neurologische Ergebnisse ohne Hinweis auf eine Progredienz im Vergleich zu den vorherigen Befunden.
Da diese Untersuchungen bereits schon im Oktober gewesen sind und ich meine das mein Gesamtzustand eher schlechter als besser wird wollte ich fragen ob nicht jetzt doch ein Hinweis auf Progredienz ist. Gestern bin ich allerdings eine Strecke von 7,6 Km in einem durchgelaufen.
Wäre vielleicht auch ein psychisches Problem denkbar, weil die körperlichen Beschwerden trotz OP nicht gravierend besser sind (OP war im Juni). Ich weiß mir keinen Rat mehr, an wen ich mich noch wenden könnte.
Vielen lieben Dank.
Deine Frage beantwortet
Hallo Franka,
die Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Eine Klärung einer primären HWS-Ursache (bzw dann auch die Alternative) kann über eine Elektromyographie bestimmter Kennmuskeln in den Armen erfolgen. Dabei kann der Untersucher (nicht jeder Neurologe will und kann das) akute und ältere Schäden und auch evtl. Regeneration im Muskel mit Rückschluss auf die versorgenden Nerven feststellen. Schädigungen der langen Bahnen können mit SEP und MEP festgestellt werden, dazu sind bei bestehender MS Vorbefunde zu berücksichtigen.Sie brauchen also einen elektrophysiologisch versierten Neurologen. DIe Diagnose einer chronischen Progredienz einer MS setzt eine kontinuierliche Verschlechterung über mindestens 12 Monate voraus.
MfG
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