Missempfindungen
Guten Tag
Ich bin Ende dreissig, habe zwei kleine Kinder und bin berufstätig.
Ich habe seit über zwei Jahren Symptome, welche ich als MS-Symptome einordne.
- Missempfindungen in rechter Hand manchmal der ganze Arm
(so eine Art prickeln und das Gefühl von einem 'verklebten Handgelenk')
- Schwindel
- manchmal das Gefühl auf dem rechten Auge komisch zu sehen (Besuch beim Augenarzt ergab jedoch nichts)
- Gangstörung könnten sein, weiss aber nicht ob das mit dem Schwindel oder einfach meiner Wahrnehmung zusammenhängen kann.
Im Januar 2020 ergab ein MRT vom Kopf keinen Befund, bzw. vereinzelt unspezifische Marklagerläsionen periventrikulär und subkortikal. So stand das jedenfalls im Bericht, der Hausarzt ging aber nicht weiter darauf ein. Ein MRT von BWS und HWS waren ohne jeglichen Befund. Im Juli 2021 nochmals ein MRT vom Kopf, unverändert. Diverse Tests beim Neurologen (hüpfen, gehen, Reflexe, EEG absolut in Ordnung - SEP und MEP auch ok, evtl. CTS, erkläre aber nicht das Ausmass der Missempfindungen). Im Dezember 2021 war ich nochmals beim Neurologen, er hat dann mal die Kriterien für PPMS studiert findet aber eigentlich keinen Anhaltspunkt für diese Diagnose. Ich denke er tat dies, da eigentlich klar abgrenzbare Schübe fehlen. Ich solle mir nicht zu viele Gedanken machen und einfach 'damit leben'.
Nun gehen halt die Symptome nicht weg. Der Schwindel ist seit Tagen immer wieder mal da und die rechte Hand eigentlich ständig irgendwie pelzig oder wie auch immer man das beschreiben soll. Mein Hausarzt findet eine erneute neurologische Untersuchung nicht notwendig und so halte ich einfach aus so gut es geht. Kann ich auf eigene Faust etwas tun? Es braucht ja immer für alles eine Überweisung.
herzlichen Dank für Ihre kurze Einschätzung und liebe Grüsse
Deine Frage beantwortet
Hallo Userin,
wenn subjektive Bschwerden bestehen aber keine objektiven pathologischen Befunde erhoben werden können, besteht keine MS. Falls sie nicht irgendeinen Hausarztvertrag unterzeichnet haben, können sie ihre Ärzte frei wählen, auch Fachärzte. Ausnahmen gelten nur für manchen Krankenhausambulanzen.
MfG
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