PatientIn „Daniel“ | 01. Mai 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Freundin (24) hatte diesen Dezember ihren ersten starken Schub und versucht sich seit jeher von den Folgen zu erholen. Eine Konsequenz des Schubs war, dass ihre Beine sehr schwach wurden. So konnte sie sich zwar fortbewegen, jedoch nur in Baby-Schritten und über kurze Distanzen. In Folge dessen gingen wir zum Uni-Klinikum, wo eine Lumbalpunktion durchgeführt wurde, die beim ersten Mal nicht klappte, weil das Ziel verfehlt wurde und kein Nervenwasser entnommen worden konnte. Meine Freundin klagte in diesem Zusammenhang über höllische Schmerzen. Daraufhin wurde die Prozedur wiederholt und es konnte erfolgreich Nervenwasser entnommen werden. Mittlerweile erlangt sie ihre Stärke in den Beinen wieder, hat jedoch ein neues Problem seit besagter Prozedur. Und zwar kann sie ihr Gleichgewicht nicht mehr halten. Sie kann sich aufrichten und stehen, fällt dann aber sofort zur Seite, nach vorne oder nach hinten. Die Therapie schlägt auch nicht an dieser Stelle an, wodurch sie in ihrem Leben aktuell stark eingeschränkt ist.

Was können wir an dieser Stelle tun, damit sie ihren Gleichgewichtssinn zurückerlangt? Und wäre es richtig sich noch einmal an das Uni-Klinikum zu wenden, ggf. auch rechtliche Schritte einzuleiten?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und mit der Bitte um Antwort
Daniel

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Deine Frage beantwortet

Carsten Sievers
Neurologe|01. Mai 2023

Hallo Daniel,

die aktuellen Beschwerden sollten in jedem Fall untersucht werden, ob nun neurologisch ambulant beim niedergelassenen Neurologen oder in der Uniklinik, um festzustelllen ob ein erneuter Schub oder etwas Anderes vorliegt und ob dies gezielt behandelt werden kann. Ein Zusammenhang mit der Lumbalpunktion scheint mir aus der Ferne nicht wahrscheinlich, weil solche Gleichgewichtsstörungen nach dieser Untersuchung nicht über Monate anhaltend auftreten. Ob sie rechtliche Schritte einleiten möchten bleibt ihnen überlassen, dies wäre m.E. erst nach einer medizinischen Abklärung der Gleichgewichtsstörungen zu erwägen.

MfG

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