PatientIn „Selly“ | 25. Okt. 2023

hi, bin fast 24 wohne in HH

wo kann und wie kann man sich über arbeitsschutz und möglichkeiten für finanzielle unterstützung informieren..
ich habe in der gastronomie gelernt und frage mich wie lange ich das körperlich und psychisch noch aushalten werde.( thema umschulungsmöglichkeiten)
danke euch schon in voraus

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Deine Frage beantwortet

Dr. med. Detlev Schneider
Neurologe|26. Okt. 2023

Guten morgen Selly,

rein rechtliche ist alles im §12 des ArbSchG geregelt. Die Häufigkeit und Art der Unterweisungen, die jeweils der Arbeitnehmer durchführen muss, sind dort geregelt. In den einzelnen Ländern sind zur Überwachung der Regelungen Ämter für den Arbeitsschutz installiert. Nach §5 ArbSchG kann man eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen lassen. In den Betrieben selbst sind oft Personen zur Arbeitssicherheit benannt und Betriebsärzte auch Ansprechpartner. Bzgl. Umschulungen selbst würde ich mich beim Arbeitsamt informieren. Die Bestimmung eines GdB wäre sicherlich hilfreich, um die Erkrankungsfolgen der MS zu bestimmen und zu dokumentieren. Dies erfolgt über das Gesundheitsamt.

Mit freundlichen Grüßen

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