Arbeit mit MS öffentlicher Dienst
Deine Frage beantwortet
Sehr geehrte Charlotte,
wie die einzelnen Bestimmungen an Ihrer Arbeitsstelle sind, kann ich natürlich nicht sagen. Eine Krankheit zu Verschweigen ist nicht gut, da im Falle von weiteren Krankheitsschüben ohnehin der Arbeitgeber irgendwann erfährt, dass eine chronische Erkrankung vorliegt. Der Betriebsarzt unterliegt ebenfalls einer Schweigepflicht. Aber wie gesagt, welche Kriterien vorliegen, die zu einem Ausschluss von der Tätigkeit führen können, müsste man in Erfahrung bringen.
Mit freundlichen Grüßen
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