Angst MS
Guten Tag,
ich hatte Ihnen vor einigen Monaten schon einmal geschrieben. Aufgrund unspezifischer Schwindelbeschwerden erfolgte bei mir im Dezember 2020 ein Kopf MRT - Unauffälliger Befund, geringfügige Anzeichen einer Sinusitis.
Grosses Blutbild inkl. diverser Tumormarker wurde ebenfalls erstellt. Das Blutbild war laut Arzt in bester Ordnung.
Nach unzähligen Arztterminen bekam ich Anfang letzten Jahres die Diagnose „51% Untererregbarkeit linkes GG-Organ“.
Daraufhin hatte ich Mitte März 2021 nochmal ein Kopf und HWS MRT mit Kontrastmitteln. Unauffälliger Befund. Lediglich leichte Schleimhautschwellung in den Nebenhöhlen.
Nach zwei weiteren kalorischen Tests bei unterschiedlichen Ärzten hat sich der GG- Nerv erholt. Der letzte Arzt stellte im Dezember einen ganz leichten Spontannystagmus nach rechts fest. Laut ihm nichts ungewöhnliches nach einer Neuropathia Vestibularis.
Ich habe nach wie vor folgende Beschwerden:
- In Ruhe im Sitzen fühle ich mich so, als würde ich über dem Boden schweben
- teilweise habe ich in Ruhe das Gefühl, als würde ich mich leicht bewegen oder als würde sich das Bild hinter mir bewegen, wenn ich auf mein Smartphone schaue
- Nach Kopf- und Augenbewegungen habe ich oft ein schummriges Gefühl
- ständig Druck in den Nasennebenhöhlen und teils ein Völlegefühl in beiden Ohren-trotz Nasenspray
- zittriges Gefühl und gleichzeitig flaues Gefühl im Magen
- Mein HNO Arzt hält ein erneutes MRT trotz der Beschwerden nicht für notwendig. Teils habe ich auch ein Schwächegefühl in den Beinen. Ich hatte im November ein Neurologentermin, bei dem alle Untersuchungen unauffällig waren, ebenso wie Gefässultraschall. Auch alles ok. Aber nach wie vor die gleichen Beschwerden.
Würden Sie ein neues MRT empfehlen? Könnte es vielleicht doch MS sein?
Deine Frage beantwortet
Hallo Lara,
nein keine MS, die Neuropathia Vestibularis wurde nachgewiesen. Also muss auch kein MRT durchgeführt werden. Ihre Folgebeschwerden klingen wie eine psyvhosomatische Reaktion, die nach Schwindelerkrankungen häufiger auftritt. Normalerweise vergeht diese mit der Zeit, falls nicht sollte verhaltenstherapeutisch interveniert werden.
MfG
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