Im Laufe der Jahre kommt es bei vielen Betroffenen jedoch zu fortschreitenden Behinderungen in unterschiedlichen Ausprägungen. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Denn wer ihn besitzt, darf sogenannte Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Diese können Dir den täglichen Umgang mit der MS erleichtern.

Grad der Behinderung

In Deutschland leben rund 10 Millionen Menschen mit einer Behinderung, davon sind mehr als 7,6 Millionen schwerbehindert.Mit dem bundesweit einheitlichen Schwerbehindertenausweis können sie sich zum Beispiel bei Sozialleistungsträgern, Arbeitgebern oder Behörden als schwerbehindert ausweisen.

Die kleine grüne Plastikkarte enthält unterschiedliche Informationen. Zum einen ist beispielsweise der Grad der Behinderung (GdB) auf dem Ausweis festgehalten. Der GdB beziffert die Schwere einer Behinderung. Er dient also als Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung, die durch einen gesundheitlichen Schaden entstanden ist.

Der Grad der Behinderung wird auf Antrag von ärztlichen Gutachtern festgelegt und in Zehnergraden von 20 bis 100 angegeben.Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, muss ein GdB von mindestens 50 festgestellt werden.

Gut zu wissen: Berechtigt Dich der Ausweis zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr (siehe unten), ist seine Farbe Grün-Orange.

Was sind die Merkzeichen?

Neben dem GdB können auf der Karte sogenannte Merkzeichen angegeben sein. Diese beziehen sich auf die Art Deiner Einschränkungen beziehungsweise auf die Art der Dir zustehenden Leistungen. Mögliche Merkzeichen sind zum Beispiel:

  • G: die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr ist erheblich eingeschränkt
  • aG: außergewöhnliche Gehbehinderung
  • B: Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
  • H: Hilflosigkeit
  • Bl: Blindheit

Welche Vorteile habe ich?

Als Besitzer eines Schwerbehindertenausweises hast Du Anspruch auf unterschiedliche Leistungen, sogenannte Nachteilsausgleiche. Diese sollen den zusätzlichen Aufwand ausgleichen, der Dir aufgrund Deiner Behinderung bei der Bewältigung des Alltags entsteht. Welche Leistungen Dir zu diesem Zweck im Einzelnen zustehen, hängt unter anderem von Deinem Grad der Behinderung sowie Deinen Merkzeichen ab.

Diese Rechte hast Du im Job

Im Job gehören zu den möglichen Vorteilen eines Schwerbehindertenausweises zum Beispiel die folgenden:

  • Für Menschen mit Schwerbehinderung besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Dieser beinhaltet zum Beispiel, dass ein Arbeitsverhältnis, das länger als sechs Monate besteht, unter anderem nur mit Zustimmung des Integrationsamtes beendet werden kann.
  • Menschen mit einer Schwerbehinderung erhalten einen Zusatzurlaub von fünf Tagen – vorausgesetzt, sie haben eine 5-Tage-Arbeitswoche.
  • Eventuell hast Du Anspruch auf begleitende Hilfe im Arbeitsleben. Zu dieser gehören zum Beispiel technische Hilfen, Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes oder Hilfe bei der Beschaffung und Ausstattung einer Wohnung, die Deinen besonderen Bedürfnissen gerecht wird.

Tipp:
Hast Du einen Grad der Behinderung, der bei 30 oder 40 liegt, kannst Du schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn Du aufgrund Deiner Behinderung einen Arbeitsplatz nicht erhalten oder behalten kannst.Allerdings: In diesem Fall hast Du keinen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis oder den oben genannten Zusatzurlaub.

Gut zu wissen

Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen mindestens 5 Prozent der Plätze an Menschen mit einer Schwerbehinderung vergeben. Ansonsten müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen.

Diese Rechte hast Du im Straßenverkehr

  • Schwerbehinderte mit den Merkzeichen H (Hilflosigkeit) und Bl (Blindheit) dürfen bundesweit den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kostenlos nutzen. Hast Du das Merkzeichen G (Gehbehinderung), aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Gl (Gehörlosigkeit), benötigst Du eine Wertmarke, um mitfahren zu dürfen. Diese kostet 80 Euro pro Jahr, 40 Euro für das halbe Jahr. Das Beiblatt mit der aufgedruckten Wertmarke musst Du bei Dir tragen, wenn Du Bus oder Bahn fährst.
    Doch aufgepasst:Das Angebot gilt NICHT für Fernverkehrszüge wie ICE oder IC!

    Tipp:Tipp: Mit dem Merkzeichen B im Ausweis darf auch Deine Begleitperson kostenlos mitfahren, die Dir zum Beispiel beim Ein- und Aussteigen helfen kann.

  • Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis und mit den Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind) können den blauen Parkausweis beantragen, der sie zur Nutzung eines Behindertenparkplatzes berechtigt.
  • Je nach vorhandenem Merkzeichen und Grad der Behinderung kann eventuell ein orangefarbener Parkausweis ausgestellt werden. Dieser bietet Dir eine Reihe von Vorteilen, wie zum Beispiel die Erlaubnis, im eingeschränkten Halteverbot bis zu drei Stunden zu parken. Darüber hinaus gibt er Dir das Recht, auf Plätzen mit Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr zeitlich unbegrenzt zu parken.

Und wie sieht es in der Freizeit aus?

Viele Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder, Kinos oder Museen bieten Inhabern eines Schwerbehindertenausweises auf freiwilliger Basis Vergünstigungen an, zum Beispiel einen ermäßigten Eintrittspreis. Hier lohnt es sich, nachzufragen!

Frag beim Antrag Deinen Arzt um Hilfe

Möchtest Du einen Schwerbehindertenausweis beantragen, ist das zuständige Versorgungsamt Deines Wohnsitzes der richtige Ansprechpartner. Zunächst musst Du einen Antrag stellen, um den Grad der Behinderung feststellen zu lassen.

Vorher solltest Du jedoch mit Deinem behandelnden Arzt reden: Er kann Dir dabei helfen, die nötigen Unterlagen zusammenzustellen, die Du für den Antrag benötigst. Dazu gehören zum Beispiel medizinische Dokumentationen über Deinen Krankheitsverlauf, Deine Befunde oder Deine bisherigen Aufenthalte im Krankenhaus und in Rehabilitationseinrichtungen.

Achte bei der Antragstellung darauf, den für Dein Bundesland richtigen Antrag auszufüllen. Über diesen entscheidet das zuständige Versorgungsamt dann innerhalb von drei bis sieben Wochen.

Tipp:Nach der Ausstellung ist der Ausweis längstens fünf Jahre gültig. Er kann zweimal verlängert werden, sofern die nötigen Voraussetzungen (noch) vorliegen. Denk dran, die Verlängerung rechtzeitig zu beantragen – und trag Dir am besten einen Termin rund drei Monate vor Ablauf des Ausweises in Deinen Kalender ein.

Es ist Deine Entscheidung!

Bitte beachte: Auch wenn Du durch Deine MS schon stark im Alltag beeinträchtigt bist, zwingt Dich niemand, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Bevor Du Dich dafür oder dagegen entscheidest, solltest Du die möglichen Vorteile und Nachteile gegeneinander abwägen. Insbesondere Deine berufliche Situation kann dabei eine wichtige Rolle spielen. Denn für Arbeitnehmer in einer festen Anstellung kann eine anerkannte Schwerbehinderung die oben genannten Vorteile mit sich bringen. Bist Du jedoch gerade auf Jobsuche, könnte sich Deine Schwerbehinderung eventuell auch negativ auf Deine Chancen auswirken. Denn der potenzielle neue Arbeitgeber könnte einige Punkte, zum Beispiel den besonderen Kündigungsschutz, als Nachteil für sich und seinen Betrieb auslegen.

Weitere Informationen

Mehr Informationen zum Thema und Tipps für die Antragstellung findest Du online zum Beispiel auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf www.einfach-teilhaben.de





DE-NONNI-00437, 02/2023