Wer hat Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente?
Eine volle Erwerbsminderungsrente steht allen zu, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Wer einen Antrag stellen möchte, muss mindestens fünf Jahre gesetzlich rentenversichert sein und nicht weniger als drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Tätigkeit gezahlt haben. Darüber hinaus darf das Rentenalter noch nicht erreicht sein.
Wie unterscheidet sich die volle Erwerbsminderungsrente von der Altersrente fĂĽr Schwerbehinderte?
Die volle Erwerbsminderungsrente und die Altersrente für Schwerbehinderte unterscheiden sich in den Voraussetzungen. Wer einen Antrag auf Altersrente stellen möchte, muss schwerbehindert sein (Behinderung von mindestens 50 Prozent) und darf nicht weniger als 35 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Welche Unterschiede gibt es zwischen der vollen Erwerbsminderungsrente und der Grundsicherung im Alter?
Reichen Deine Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für Deinen Lebensunterhalt aus, kannst Du eine Grundsicherung beantragen. Sie wird also unabhängig davon gezahlt, ob Du bereits eine Rente erhältst. Vorrausetzung ist, dass Du in Deutschland wohnst und entweder das Rentenalter erreicht hast oder mindesten 18 und voll erwerbsgemindert bist.
Wie beantrage ich eine volle Erwerbsminderungsrente und wo?
Der Antrag fĂĽr eine volle Erwerbsminderungsrente wird bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt. Er steht auf der Website zum Download zur VerfĂĽgung.
Muss eine Reha vor Antragsstellung erfolgen?
Die Deutsche Rentenversicherung vertritt den Grundsatz: Reha vor Rente. Das heißt, sie prüft zunächst, ob eine Reha Dir helfen kann, Deine volle oder teilweise Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen.
Wie wird der Rentenbeginn bestimmt?
Der Beginn der Rente ist gesetzlich geregelt. Laut §101 des Sozialgesetzbuches VI beginnt die Zahlung der Erwerbsminderungsrente ein halbes Jahr nach Antragsgenehmigung.
Wie erfolgt die Berechnung der Erwerbsminderungsrente?
Wie hoch die Erwerbsminderung ausfällt, hängt von Deinem bisherigen Gehalt ab. Dieses wird einer der drei Kategorien zugeordnet: unterdurchschnittliches, durchschnittliches und überdurchschnittliches Gehalt. Je nachdem welche Zuordnung erfolgt, werden sogenannte Entgeltpunkte zugeschrieben. Diese werden mit dem aktuellen Rentenfaktor und dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Ganz schön kompliziert!
Gibt es Befristungen bei der Erwerbminderungsrente?
Seit 2001 wird sowohl die teilweise als auch die volle Erwerbsminderungsrente für drei Jahre befristet. Eine dauerhafte volle Leistung erhältst Du nur, wenn es aus Sicht Deines Arztes absolut unwahrscheinlich ist, dass sich Dein Gesundheitszustand verbessert.
Wo findest Du weitere Informationen?
Ausführliche Informationen zur vollen Erwerbsminderungsrente hält die Deutsche Rentenversicherung für Dich bereit.