Stolperfallen aus dem Weg räumen
Barrierefreies Wohnen, also die eigenen vier Wände möglichst uneingeschränkt nutzen zu können, ist eine wichtige Basis, die Dir ein eigenständiges Leben ermöglicht. Allgemein geht es erst einmal darum, die Wohnung so zu gestalten, dass möglichst wenig potenzielle Hindernisse vorhanden sind. Bist Du auf einen Rollator oder einen Rollstuhl angewiesen, brauchst Du genug Platz. Das heißt, die Türen sollten breit genug sein, damit Du überall hindurchkommst. Ideal sind außerdem Schiebetüren, da sie sich seitlich öffnen lassen. Die Räume sollten, je nach Platz, nicht so vollgestellt sein. Das sorgt für mehr Bewegungsfreiheit und verringert die Gefahr, Dich zu stoßen. Aber auch Teppichkanten und glatte Fußböden können schnell zur Stolperfalle werden. Der Fußbodenbelag sollte also am besten rutschfest sein.
Apropos Rollstuhl: Idealerweise ist die Wohnung ebenerdig und durch einen stufenlosen Eingang zugänglich. Ist dieser nicht gegeben, lässt er sich nachrüsten, zum Beispiel mit einer Rampe oder einem Außentreppenlift im Eingangsbereich. Auch Hebebühnen, Aufzüge oder Treppenlifte für den Innenbereich erleichtern den Zugang. Ob ein Treppenlift nachträglich eingebaut werden kann, hängt unter anderem davon ab, wie breit die Treppe ist, bzw. wieviel Platz im Treppenhaus zur Verfügung steht.
Barrierefreies Badezimmer
Die Kombination aus glatten Fliesen und Wasser macht den Badezimmerboden zu einer rutschigen Angelegenheit. Ist eine Renovierung geplant, kann man im Vorfeld bereits Fliesen mit passender Oberfläche wählen. Ansonsten sorgen rutschfeste Badezimmerteppiche und Einlagen für Dusche und Wanne für die nötige Trittsicherheit. Die Dusche sollte für den leichten Einstieg am besten ebenerdig sein ein oder einen maximalen Höhenunterschied von zwei Zentimetern zum Boden haben. Eventuell kannst Du einen Sitzhocker hineinstellen. Für die Badewanne gibt es spezielle Wannenlifter, die das Einsteigen erleichtern. Sie können auch nachträglich eingebaut werden, ohne dass die Wanne ausgetauscht werden muss. Wichtig ist außerdem, dass genug Griffe zum Festhalten im Dusch- oder Wannenbereich angebracht sind. Unter dem Waschtisch solltest Du Beinfreiheit haben, damit Du ggf. mit dem Rollstuhl nahe genug herankommst. Außerdem gibt es die Möglichkeit, einen Waschtisch einzubauen, der sich in der Höhe verstellen lässt.
Barrierefreier Umbau: Welche Hilfen kannst Du in Anspruch nehmen?
Informiere Dich vor dem Umbau, welche Zuschüsse Dir zustehen, und beginne erst mit dem Umbau, wenn diese bewilligt sind. Die nötigen Anträge kannst Du direkt mit Kostenvoranschlägen einreichen. In einer Mietwohnung muss auch der Vermieter sein Einverständnis geben. Eventuell ist es möglich, mehrere Zuschüsse miteinander zu kombinieren.
Pflegeversicherung:
Für alle Pflegebedürftigen mit Pflegegraden 1 bis 5 zahlt die Pflegekasse auf Antrag bis zu 4.000 Euro als Zuschuss für sogenannte wohnungsumfeldverbessernde Maßnahmen. Das heißt, bauliche Anpassungen, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der Pflegebedürftigen wiederherstellen sollen. Wohnen mehrere anspruchsberechtigte Personen zusammen, kann der Zuschuss bis zu viermal 4.000 Euro, also 16.000 Euro, betragen.
Förderprogramme der Länder und Kommunen:
In den einzelnen Bundesländern und Kommunen gibt es unterschiedliche Förderprogramme für barrierefreie Umbaumaßnahmen – meist gewährt durch Wohnungsämter im Rahmen der Wohnungsbauförderung. Die Fördermittel und Bewilligungskriterien sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
Mehr Infos zu Förderprogrammen und Finanzhilfen der einzelnen Bundesländer findest Du hier.
Förderprogramme durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW):
Die KfW bietet zwei mögliche Förderungen in Form von günstigen Krediten bzw. Investitionszuschüssen für den Umbau von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Miet- und Eigentumswohnungen an. Beim Förderprogramm 159 „Altersgerecht Umbauen“ handelt es sich um einen Kredit bis zu 50.000 Euro zu einem günstigen Zinssatz. Dabei wird ein Investitionszuschuss von bis zu 12,5 Prozent für barrierefreies Umbauen nach Abschluss des Bauvorhabens ausgezahlt. Förderfähig sind Investitionskosten bis zu 50.000 Euro. Den Zuschuss kannst Du vor Baubeginn online im KfW-Zuschussportal beantragen.
Wenn sich herausstellt, dass weder Pflegekasse noch öffentliche Förderprogramme zuständig sind, der Antrag also zunächst abgelehnt wird, können sich Menschen, die Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II erhalten, an das Jobcenter bzw. das Grundsicherungsamt wenden. Eventuell ist dann eine Unterstützung im Rahmen der Eingliederungshilfe und Leistungen zur Beschaffung und zum Erhalt einer Wohnung möglich. Die Leistungen sind abhängig vom Einkommen des Antragsstellers und immer eine Einzelfallentscheidung.
DE-NONNI-00409, (02/2023)