PatientIn „Mona“ | 22. März 2020

Hallo wie ist die Rechtslage wenn man MS hat und als Zahnmedizinischen Fachangestellte arbeitet und der " gefahr" der Infektion mit Corona ständig ausgesetzt ist?! Arbeiten? Krankgeschrieben lassen? Arbeit verweigern?
Liebe Grüße

Profilbild des Experten

Deine Frage beantwortet

Dr. med. Detlev Schneider
Neurologe|24. März 2020

Sehr geehrte Mona,

eine schwierige Zeit für alle, die an chronischen Erkankungen leiden. Grundsätzlich hat man kein größeres Infektionsrisiko mit MS, es sei denn, dass man durch eine medikamentöse Behandlung eine Immunsuppression hat. Eine Infektion birgt natürlich das Risiko, dass man eine Verschlechterung des MS-Verlaufes erleiden kann (zum Beispiel durch einen Schub). Wir wissen aber auch, dass die Corona-Erkrankung in den jungen Lebensjahren eher harmlos oder gar asymptomatisch verläuft (wie alt sind Sie ?). Wenn Sie unter 40 Jahre sind, ist ein schlechter Verlauf der Erkankung eher unwahrscheinlich.
Grundsätzlich kann man Sie nicht ohne Verdacht auf eine Erkrankung "krank schreiben". Einfach die Arbeit verweigern sollten Sie auch nicht tun, da dann Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt werden könnte. Vielmehr sollte man versuchen, streng auf die Hygieneregeln nach dem Robert-Koch-Institut zu achten (https://www.rki.de/DE/Content/...). Man könnte Sie auch in einem Bereich einsetzen, bei dem Sie eher unter geschützten Bedingungen in der Praxis und nicht direkt am Patienten arbeiten. Das beste wäre, wenn Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen und Ihre Sorgen ansprechen. Bestimmt werden Sie gemeinsam eine Lösung finden.

Mit freundlichen Grüßen

Die Beiträge werden unverändert übernommen. Es erfolgt keine Prüfung oder Korrektur von Rechtschreibung, Grammatik oder darin getätigter Aussagen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Beiträge übernimmt die Merck Healthcare Germany GmbH keine Verantwortung.