PatientIn „Tine“ | 18. Feb. 2024

Liebes Team, ich habe einen neuen Job und muss zur betriebsĂ€rztlichen Untersuchung. In dem Rahmen soll ich einen Gesundheitsfragebogen ausfĂŒllen. Auf dem Bogen steht: ‚Alle Angaben unterliegen der Ă€rztlichen Schweigepflicht. Es besteht keine Verpflichtung zur Beantwortung.‘ Ich möchte nicht unbedingt angeben, dass ich MS habe. Mir geht es gut soweit und meine Neurologin meinte, ich bin nicht verpflichtet dies anzugeben in dem Fall. Können Sie mir weiterhelfen? Laut meiner Internetrecherche bin ich auch nicht verpflichtet alles anzugeben. Ich möchte nichts verbotenes tun, da der Job mir sehr viel bedeutet. Vielen Dank und liebe GrĂŒĂŸe

Profilbild des Experten

Deine Frage beantwortet

Carsten Sievers
Neurologe|19. Feb. 2024

Hallo Trine,

ich bin kein Jurist ujnd kann daher nicht fundiert Auskunft geben. Meiner nicht maßgeblichen Meinung nach sie mĂŒssen es nicht unbedingt angeben, es gibt aber wohl auch Situationen in denen man auf Nachfrage anworten muss. Der Vorteil des Verschweigens liegt darin nicht benachteiligt zu werden, der Nachteil das ggf. ein KĂŒndigungsgrund entstehen kann und der Arbeitsgeber einen Arbeitsplatz zu ihrem und seinem Schutz nicht entsprechend planen kann. Ärztliche Schweigepflicht besteht fĂŒr eine Ă€rztliche Untersuchung und medizinische Angaben an Ärzte, nicht aber fĂŒr die Personalabteilung.

MfG

Die BeitrĂ€ge werden unverĂ€ndert ĂŒbernommen. Es erfolgt keine PrĂŒfung oder Korrektur von Rechtschreibung, Grammatik oder darin getĂ€tigter Aussagen. FĂŒr die Richtigkeit, VollstĂ€ndigkeit und AktualitĂ€t dieser BeitrĂ€ge ĂŒbernimmt die Merck Healthcare Germany GmbH keine Verantwortung.