PatientIn „Charlotte“ | 21. Juni 2024

Hallo, ich habe die Zusage für eine Stelle im öffentlichen Dienst (Tarifvertrag) also es geht nicht um eine Verbeamtung. Jetzt muss ich aber bald zum Betriebsarzt, welcher meine gesundheitliche Eignung prüfen muss und mache mir sorgen. Ich hatte vor ca. 1,5 Jahren meinen ersten und bisher einzigen Schub und aktuell auch keine Einschränkungen. Ich nehme aber ein Medikament, dass in meine Lymphozyten extrem unter den Referenzbereich bringt und somit bei einem Blutbild auffallen würde. Ist die MS ein Grund gegen die gesundheitliche Eignung? Sollte ich meine Diagnose erwähnen?
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Deine Frage beantwortet

Dr. med. Detlev Schneider
Neurologe|22. Juni 2024

Sehr geehrte Charlotte,

wie die einzelnen Bestimmungen an Ihrer Arbeitsstelle sind, kann ich natürlich nicht sagen. Eine Krankheit zu Verschweigen ist nicht gut, da im Falle von weiteren Krankheitsschüben ohnehin der Arbeitgeber irgendwann erfährt, dass eine chronische Erkrankung vorliegt. Der Betriebsarzt unterliegt ebenfalls einer Schweigepflicht. Aber wie gesagt, welche Kriterien vorliegen, die zu einem Ausschluss von der Tätigkeit führen können, müsste man in Erfahrung bringen.

Mit freundlichen Grüßen

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